Der Gesprächskreis der Kolpingfamilie Nottuln bietet zu dem Thema “Vorsorgevollmacht, gesetzliche Betreuung und Patientenverfügung“ einen Vortragsabend an. Die Referentin ist Anne Thier, Sozialarbeiterin beim Sozialdienst kath. Frauen in Coesfeld. Sie informiert über die Möglichkeiten, für solche Fälle rechtzeitig zur Vermeidung eines formellen Betreuungsverfahrens eine sogenannte Vorsorgevollmacht für eine Person des Vertrauens auszustellen. Mit dieser Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtige z.B. medizinische oder finanzielle Belange für den Betroffenen vertreten. Um zu erreichen, dass der Bevollmächtigte möglichst im Sinne des Betroffenen entscheidet, ist es wichtig, eine möglichst detaillierte Vollmacht aufzusetzen. Darin kann z.B. aufgeführt sein, in welches Altenheim der Betroffene möchte und vieles andere mehr.

Eine detaillierte Vollmacht setzt voraus, dass der Betroffene sich mit der möglicherweise eintretenden Situation rechtzeitig auseinandersetzt. In Eile lässt sich eine solche Vorsorgevollmacht erfahrungsgemäß nicht aufsetzen. An dem Abend wird dargestellt, worauf zu achten ist, wenn ich mich mit dem Gedanken trage, eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Informationen zu Erstellung einer Patientenverfügung werden ebenfalls erläutert. Die Referentin wird für Fragen und Diskussionen  zur Verfügung stehen. Der Abend findet statt am Dienstag, 19.01.2016 um  20.00 Uhr im Pfarrheim in Nottuln, Heriburgstr. 12.